Energiepolitik
Der VPE unterstützt die in der Verfassung festgelegten Grundsätze der Schweizerischen Energiepolitik und erwartet von der Politik eine frist- und sachgerechte Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrages.
Verschiedene politische Parteien der Schweiz haben in ihrer Strategie eine klare Haltung zur Energiepolitik im Allgemeinen und zur zukünftigen Stromversorgung im Speziellen definiert.
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Energiepolitik und die Verfassung
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 sagt in Art. 89 Energiepolitik folgendes:
- Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
- Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
- Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Er fördert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien.
- Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig.
- Der Bund trägt in seiner Energiepolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft Rechnung; er berücksichtigt die Verhältnisse in den einzelnen Landesgegenden und die wirtschaftliche Tragbarkeit.
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Energieperspektiven
Die Energieperspektiven 2050 wurden im Rahmen der Ausarbeitung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 erstellt. Dabei wurden die Energieperspektiven 2035 aus dem Jahre2007 aktualisiert und auf Zeithorizont 2050 erweitert. Die Ergebnisse wurden als Zusammenfassung zusammen mit den umfassenden Berichten zur Energienachfrage und dem Elektrizitätsangebot sowie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Jahren 2012 und 2013 publiziert.
Bereits Anfang 2011 wurden die Energieperspektiven 2035 ein erstes Mal aufdatiert, um eine Grundlage zu erarbeiten, welche es dem Bundesrat ermöglicht, nach dem Reaktorunfall von Fukushima seine grundsätzliche Position zur Energiepolitik zu überprüfen und neu festzulegen. Die daraus resultierenden Berichte wurden im Frühjahr 2011 veröffentlicht.