Rechtsberatung, Rechtsschutz, Weiterbildungen und Vergünstigungen

Für Mitarbeitende aus der Elektrizitätswirtschaft

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des VPE. In ihr sind die einzelnen Mitgliedsorganisationen mit je zwei ordentlichen Vertretern und die Einzelmitglieder vertreten.

Gemäss Statuten fallen folgende Sachgeschäfte in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung:

  • Genehmigung der Geschäftsordnung zur Durchführung der Mitgliederversammlung
  • Wahl der Stimmenzähler
  • Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • Abnahme der Berichte des Vorstandes sowie von Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Abnahme der Jahresrechnung des Verbandes
  • Abnahme des Berichtes der Revisionsstelle
  • Wahl des Präsidenten
  • Wahl des Verbandsvorstandes
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Einsetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Wahl von Vertretern in Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Festsetzung einer Entschädigung für den Vorstand
  • Genehmigung des Budgets für das nächste Geschäfts- und Rechnungsjahr
  • Behandlung von Anträgen und Anliegen seiner Mitglieder, des Vorstandes und der Revisionsstelle
  • Genehmigung von Aufnahmeanträgen von Organisationen
  • Beschluss über Rekurs bzw. Ausschluss von Mitgliedern
  • Kontrolle der Tätigkeit des Vorstandes
  • Übertragung von Aufgaben an den Vorstand
  • Ratifizierung von Verträgen und Abkommen
  • Beschlüsse über alle übrigen auf der Traktandenliste aufgeführten
  • Geschäfte, die gemäss Statuten in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen
  • Festlegung der nächsten Mitgliederversammlung
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