Mitgliedschaft
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach schriftlicher Anmeldung unter ausdrücklicher Anerkennung der Statuten. Der VPE kennt folgende Arten der Mitgliedschaft:
- Einzelmitglieder
- Organisationen von Personal- bzw. Mitarbeitervertretungen
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Einzelmitgliedschaft
Es gibt viele gute Gründe, dem VPE als Einzelmitglied beizutreten:
- Als VPE-Mitglied werden Sie unentgeltlich durch Juristen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts beraten und vertreten
- Verkehrs- und Privatrechtsschutz (VPE Kombi-Rechtsschutz) für die ganze Familie für nur CHF 70.- statt wie üblich ca. Fr. 200.- bis Fr. 400.-
- Bis zu 60 % Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
- Sie erhalten Prämienvergünstigungen von verschiedenen Krankenkassen bei Zusatzversicherungen sowie bei weiteren Versicherungen (z.B. Fahrzeug-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung)
- Sie erhalten periodisch die VPE-Mitteilungen und finden weitere topaktuelle Informationen sowie Hintergrundinformationen über die Elektrizitätswirtschaft auf der VPE-Webseite
- Exklusiv für Mitglieder gibt es spezielle Online Informationen und - Beratungen im Arbeits- und Sozialrecht (www.vpe.ch)
Mitgliederbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen beträgt Fr. 90.- pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag für Pensionierte oder in Ausbildung befindlichen Personen (bis max. zum 25. Altersjahr) beträgt 50 % des regulären bzw. geltenden Mitgliedsbeitrages von Einzelpersonen, d.h. Fr. 45.- pro Jahr.
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Kombi-Einzelmitgliedschaft
Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen Personalverband EKZ und ewl bietet der VPE seinen Mitgliedern eine Kombi-Einzelmitgliedschaft an, die alle Vorteile und Angebote beider Organisationen zu einem ermässigten Jahresbeitrag bündelt. Die Mitglieder profitieren und reduzieren gleichzeitig ihren administrativen Aufwand.
Die beiden Personalverbände EKZ und ewl bieten gemeinsam mit dem Dachverband VPE eine Kombi-Mitgliedschaft an. Kombi-Einzelmitglieder profitieren in beiden Verbänden von einem um 15 % vergünstigten Jahresmitgliedsbeitrag (EKZ Fr. 120.-, ewl Fr. 110.-). Mit diesem Angebot sind Sie in Ihrer Unternehmung integriert und sichern sich zugleich die kostenlose Rechtsberatung und -vertretung des VPE im Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Zudem profitieren Sie vollumfänglich von den individuellen Dienstleistungen und Angeboten des Dachverbandes:
- Unentgeltliche juristische Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
- Verkehrs- und Privatrechtsschutz (VPE Kombi-Rechtsschutz) für die ganze Familie für nur CHF 70.- statt wie üblich ca. CHF 200.- bis Fr. 400.-
- Bis zu 60 % Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
- Bis 15 % Rabatt bei diversen Motorfahrzeugversicherungen (Auto und Motorrad)
- 20 % Rabatt bei der Haushalt- und Gebäudeversicherung
- 10 - 25 % Rabatt bei diversen Krankenkassen mit Ausnahme in der obligatorischen Grundversicherung
- Bis zu 70 % Rabatt bei Einkäufen im VPE-Shop
- 25 - 30 % Rabatt auf die Hotelcard
- 20 % Rabatt auf Hertz Autovermietung
- Sie erhalten Prämienvergünstigungen von verschiedenen Krankenkassen bei Zusatzversicherungen sowie bei weiteren Versicherungen (z.B. Fahrzeug-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung)
- Sie erhalten periodisch die VPE-Mitteilungen und -Newsletters
- Exklusiv für Mitglieder gibt es spezielle Online Informationen und - Beratungen im Arbeits- und Sozialrecht (www.vpe.ch)
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Kollektivmitgliedschaft
Als Kollektivmitglieder gelten alle Mitarbeitende einer VPE-Mitgliedsorganisation. Mit dem Verlassen der Unternehmung erlischt der Anspruch auf die VPE Vergünstigungen, es sei denn, die Personal- oder Mitarbeitervertretung der neuen Unternehmung ist ebenfalls Mitgliedsorganisation des VPE.
Folgende Organisation können dem VPE beitreten:
- Personal- und Mitarbeitervertretungen
- Personalkommissionen
- Vereine
- Verbände
- sonstige Organisationen
Pensionierte gelten generell nicht als Kollektivmitglied. Pensionierte können vollumfänglich von den VPE Vergünstigungen profitieren, wenn sie frühzeitig vor ihrer Pensionierung die VPE Einzelmitgliedschaft erworben haben.
Mitgliederbeitrag
Der Beitrag für die Kollektivmitgliedschaft wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden gestaffelt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag (= Minimalbeitrag) und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag wird lediglich von Organisationen erhoben, bei denen die Anzahl der vertretenen ArbeitnehmerInnen bzw. die Gesamtzahl der Mitarbeitenden der entsprechenden Unternehmung grösser als 50 ist. Der Zusatzbeitrag gilt pro Person. Auf begründetes Gesuch hin kann der Vorstand den Jahresbeitrag für einzelne Mitgliedsorganisationen herabsetzen.